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    • * Bei Buchung einer Tagungspauschale für alle Teilnehmer bereits enthalten
      ** Die Raummiete reduziert sich anteilig zum getätigten Logis- bzw. Gastronomieumsatz.
    Name Einheit Preis Anzahl

    Lastenaufzug

    Die Anlieferung erfolgt über den Lastenfahrstuhl des Congress Centrums. Die Maße betragen Länge 5,30 m/Breite 2,40 m /Höhe 2,69 m. Die Tragkraft beträgt maximal 4.050 kg.


    Laderampe

    Das Hotel verfügt über keine separate Laderampe.


    Technik in den Sälen

    Der Hanse-Saal verfügt über Motorzüge, die nach Absprache genutzt werden können.

    Diverse Beleuchtungstechnik ist in den Sälen vorhanden. Die Benutzung wird mit 285,00 € pauschal berechnet. Weiterhin muss in diesem Fall ein Techniker vor Ort sein. Dieser wird mit 37,50 € pro Mitarbeiter/Stunde berechnet.


    Strom

    Stromanschluss Schuko (einmalig) pro Anschluss 16,00 €
    Starkstromanschluss CEE Peo Tag pro Anschluss 45,00 €
    Alle Räume verfügen über eine ausreichende Anzahl an Schuko-Steckdosen.
    Die Säle Kaisen, Borgward, Focke Wulf und Lloyd verfügen außerdem über 16 bzw. 32 Ampere Anschlüsse.

    Der Hanse Saal verfügt über folgende Stromanschlüsse:
    auf der Bühne: 2 x 63 A CEE; 2 x 32 A CEE; 2 x 16 A CEE; 1 x 250 A Festanschluß

    auf der Empore: 2 x 16 A CEE; 2 x 32 A CEE

    unter der Empore: 2 x 16 A CEE


    Hallennutzungsordnung

    1. Vorbereitende Maßnahmen
    Auf- und Umbaupläne für Bestuhlungen und Ausstellungen haben nur Gültigkeit
    nach schriftlicher Genehmigung des Hotels sowie des Bauordnungsamtes Bremen.

    Die Ansprechpersonen während der Aufbauarbeiten sind dem Hotel im Vorfeld anzugeben. Zu erwartende Anlieferungen von Messeständen, Ausstellungsmaterialien, Materialien für Veranstaltungen (Prospekte o.ä.) etc. im Vorfeld der Veranstaltung sind dem Hotel anzugeben und mit einem deutlichen Hinweis auf die Veranstaltung zu versehen. Eine Anlieferung ist max. 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine frühere Anlieferung ist in Absprache mit dem Hotel gegen zusätzliches Entgelt möglich. Das Hotel haftet nicht für die bis zur Veranstaltung eingelagerten Materialien oder Gegenstände, auch dann nicht, wenn die Annahme eines Hotel-Mitarbeiters schriftlich nachgewiesen werden kann.

    Der Veranstalter sorgt für den Transport von eingebrachten Materialien innerhalb des Hotels. Es stehen im Hotel keinerlei Trollis oder Handwagen zum Transport innerhalb des Gebäudes zur Verfügung, d. h. diese müssen mitgebracht werden. Alle Messestände, Ausstellungsgegenstände oder sonstige Materialien müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich entfernt werden; eine Zwischenlagerung (z. B. am Wochenende) ist nicht möglich. Eine Zwischenlagerung der Transportbehältnisse der Firmen während der Veranstaltung ist im Haus ebenfalls nicht möglich.


    2. Anlieferung
    Die Feuerwehrzufahrt darf ausschließlich und nur nach vorheriger Absprache von LKW genutzt werden und ist im Anschluss an das Be- und Entladen sofort wieder zu räumen. Das Befahren der Feuerwehrzufahrt mit PKW ist streng untersagt. Das Entladen von Klein- KFZ hat an der Warenannahme zu erfolgen. Es steht ein Lastenfahrstuhl zur Verfügung. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Böden im Eingangsbereich gegen Verschmutzung und Schäden zu schützen. Die Anlieferung muss in einem sauberen Zustand hinterlassen werden, d. h. liegengebliebene Materialien wie Kartons, Pappen, Prospekte etc. werden kostenpflichtig entsorgt. Anlieferungen im Bereich der Hotelzufahrt - Haupteingang - sind grundsätzlich untersagt. Das Einbringen von Gütern mit Hubwagen oder ähnlichen Transportmitteln darf eine Last von 300 kg/m² nicht überschreiten. Gabelstapler dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich nicht benutzt werden.


    3. Feuerwehrauflagen
    Es gelten die Vorschriften laut der Versammlungsstättenverordnung. Diese besagen, dass bei Veranstaltungen ein Sanitätsdienst anwesend sein muss, wenn der Verdacht besteht, dass es zu Personenschäden kommen kann. Der generelle Einsatz von Sanitätsdiensten liegt im Ermessen des Veranstalters. Für Veranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern sind Sanitäts- und Rettungsdienste zwingend vorgeschrieben. Die Kosten für den Sanitätsdienst des ASB betragen € 80,00 pro Einsatz, zzgl. € 9,00 pro Mitarbeiter/Stunde + 19% MwSt. Die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache ist bei Veranstaltungen mit größerer Personenzahl notwendig, wenn erhöhte Brandgefahr besteht oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können, lt. § 12 Brandschutzgesetzt Bremen. Die Vermittlung erfolgt über das Hotel, die Kosten trägt der Veranstalter.

    Feuerschutzeinrichtungen müssen frei begehbar und in der Funktion frei bleiben. Auf Rettungswegen, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ist es verboten, Kraftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände abzustellen und zu lagern. Feuertore und -türen dürfen nicht zugestellt sein. Bei Ausstellungs- KFZ muss die Batterie abgeklemmt sein und der Tank darf max. 3 l Inhalt haben, sowie zusätzlich mit Stickstoff begast sein. Grundsätzlich müssen unter die Motoren & Reifen Schutzmatten gelegt werden.

    Bei Veranstaltungen mit Nutzung der Szenenfläche dürfen dort Dekorationen und Ausstellungsgegenstände nur verwendet werden, wenn sie aus mind. schwer entflammbaren Stoffen bestehen (gemäß DIN 4102). KFZ dürfen in geschlossenen Räumen nur geschoben und nicht gefahren werden. In den dafür ausgewiesenen Räumlichkeiten (Küche, Gänge, Treppenhäuser, Garderoben, etc.) ist Rauchen streng untersagt. Die Benutzung von Nebelmaschinen, Feuerwerkskörpern etc. auch bei Veranstaltungsproben kann nur nach Rücksprache mit der Haustechnik/Veranstaltungstechnik erfolgen.

    Grundsätzlich hat der Veranstalter bei Veranstaltungen mit Feuerwerk, Veranstaltungen über 800 Personen und Maßnahmen die eine Abschaltung der Rauchmeldeanlage erfordern für eine Feuerwache zu sorgen. Diese kann über das Hotel zum Preis von € 60,00 pro Stunde bestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Ausstattung und Ausschmückung der angemieteten Räumlichkeiten sowie zum Herstellen von Buden und ähnlichen Einrichtungen nur schwer entflammbare Stoffe zu verwenden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,50 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmückungen aus natürlichem Laub- oder Nadelholz dürfen sich, nur solange sie frisch sind, in den Räumen befinden.


    4.Müllentsorgung/Lagerräume
    Müllentsorgung über das normale Maß hinaus erfolgt über den Veranstalter, wobei mindestens ein Müllcontainer à 10m³ zum Preis von € 450,00 (Mehraufkommen anteilig) berechnet wird; die Müllbeseitigung zum Container ist von den Veranstaltern (Ausstellern) selbst vorzunehmen.

    Liegengebliebene Materialien werden 3 Tage nach Veranstaltungsende ohne weitere Rücksprache dem Veranstalter kostenpflichtig zugesandt bzw. vernichtet.


    5. Technische Angaben
    Sämtliche Ausstellungstechnik stellt der Veranstalter. Das Hotel stellt zu Ausstellungen keine Technik zur Verfügung, lediglich die Gegenstände, die vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich mit dem Veranstalter abgesprochen sind und vom Hotel schriftlich bestätigt wurden. Aus- oder Umbauten von festinstallierter Technik können nur nach vorheriger Genehmigung des Hotels vorgenommen und durch die Haustechnik durchgeführt werden (wenn nicht möglich, dann durch eine Fremdfirma zu Lasten des Veranstalters). Bei Beschädigungen fest installierter Technik (CEE Steckdosen, Schuko-steckdosen, Scheinwerfer, Lautsprecher, usw.) verpflichtet sich der Veranstalter, die Instandsetzungskosten zu übernehmen. Der Veranstalter verpflichtet sich, technische Daten und Abmessungen einzuhalten. Die Saalverdunkelung erfolgt in allen Räumlichkeiten elektrisch, manueller Betrieb ist grundsätzlich untersagt. Die im Hotel verwendete Technik sowie die angewandten Arbeitsverfahren müssen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene entsprechen.

    Klebebänder zum Verkleben von Kabeln und Messeteppichen usw. müssen rückstandslos entfernt werden, andernfalls werden die erforderlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

    Die Nutzung der vorhandenen Hängemöglichkeiten kann nur nach Absprache mit der Haustechnik und innerhalb der vorgegebenen Maximallasten erfolgen. Bei Nutzung von Übertragungswagen dürfen diese nur an den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Die Verkabelung in die jeweiligen Säle hat durch die vorgesehene Kabeldurchführung zu erfolgen. Bei Großveranstaltungen darf die Klimaanlage grundsätzlich nicht abgestellt werden.

    Besondere Hinweise:
    Bühne Hanse Saal: Die Maximalbelastung der Obermaschinerie darf nicht überschritten werden.

    Foyerbereich: An die blaue Dachkonstruktion des Foyers dürfen keine Lasten angebracht werden.


    6. Messebauauflagen
    Es gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung. Die Bestuhlung der Räume wird nach den brandpolizeilichen Bestuhlungsplänen ausgeführt, eine Überbelegung der Räume ist daher nicht zulässig. Messeaufbauten müssen einen Mindestabstand von 50 cm von den Wänden haben und dürfen eine Punktlast von 300 kg/m² nicht überschreiten. Die Ausstellungspläne mit den eingezeichneten Fluchtwegen sind strikt einzuhalten und dem Hotel spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Eine Genehmigung des örtlichen Bauordnungsamtes und des Hotels ist unbedingt erforderlich. Es gelten die Auflagen der Feuerwehr (s. 3. Feuerwehrauflagen). Genaue Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Leistungsangaben sind notwendig. Bitte geben Sie diese mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt. Bei Disco-Veranstaltungen und Aufbauten von Messeständen im Congress Centrum Bremen ist für eine schützende Unterlage (z.B. Teppich, Schutzmatten o. ä.) zu sorgen.

    Beschädigungen jedweder Art, insbesondere von Böden (Teppich, Stein- und Marmorböden, Bühnen und Tanzboden) sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter haftet auch für etwaige Schäden, die durch deren Aussteller oder sonstige, vom Veranstalter beauftragte Personen im Rahmen von Messen und Ausstellungen entstehen.

    Bei Messen und Ausstellungen mit mehr als 5 Ausstellern hat der Veranstalter Sicherheits- bzw. Einweisungspersonal im Bereich des Lastenfahrstuhls zu stellen, um eine weiterhin uneingeschränkte Feuerwehrzufahrt beim Be- und Entladen zu gewährleisten. Sofern dieses Personal auf Wunsch des Veranstalters vom Hotel gestellt wird, betragen die Kosten hierfür ab € 20,00 pro Mitarbeiter/Stunde zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

    Die Aussteller dürfen Speisen und Getränke (hierzu zählen auch Gebäck, alkoholfreie Getränke, Kaffee etc.) zu Veranstaltungen, Messen oder Ausstellungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.


    7. Allgemeine Auflagen
    Das Bekleben von Säulen, Wänden, Leinwänden und Spiegeln, etc. ist im gesamten Congress Centrum Bremen untersagt. Das Einschlagen von Nägeln oder Dekonadeln in Säulen, Vorhänge und Wänden ist grundsätzlich untersagt. Durch den Veranstalter entstandene Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der angemieteten Räume nach der Veranstaltung erfolgt nach einer gemeinsamen Begehung mit der Haustechnik oder Veranstaltungsabteilung. Das Abstellen von Gegenständen an Wänden, Säulen und Spiegeln ist grundsätzlich untersagt. Individuelle Wegweiser der Veranstalter dürfen nur auf dafür vorgesehenen Ständern angebracht werden. Das Transportieren von schweren Gegenständen im Bereich der Stein- und Teppichböden darf nur mit Rolluntersätzen erfolgen. Das Zusammenfassen von Saalvorhängen erfolgt nach vorheriger Absprache ausschließlich durch das Hotel. Der Veranstalter macht seine Mitarbeiter auf die Benutzung der vorgegebenen Mülleimer aufmerksam. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, entstehende Instandsetzungskosten bei Zuwiderhandlung zu übernehmen. Abbauten müssen vor dem gegebenen Zeitraum abgeschlossen sein.

    Anlieferungen für Veranstaltungen können frühestens zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde (s. o. Ziffer 1). Dem Hotel ist der Umfang der zu erwartenden Dekorations- sowie technischen Aufbaus mitzuteilen.

    Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufes (Personenzahlen, Zeit-plan, Bestuhlung, usw.) können nur bedingt berücksichtigt werden.
    Das Hotel ist nicht verpflichtet, Stühle, Tische oder ähnliches den Ausstellern zur Verfügung zu stellen, ist aber bereit, Tische für € 5,00 pro Stück und Stühle für € 2,00 pro Stück und Tag zu vermieten.

    Während der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr sind Wachdienstmitarbeiter einzusetzen. Für Anlieferungen, welche nach 18.00 Uhr erfolgen, wird für die erforderliche Anwesenheit eines Magazinmitarbeiters des Hotels ein Zuschlag von € 20,00 pro angefangene Stunde berechnet. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt das Hotel Bremen keine Haftung.


    8. Die GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter direkt anzumelden und abzuführen.


    9. Diese Hallenbenutzungsverordnung ist Bestandteil des Veranstaltungsvertrages. Es gelten die Bestimmungen der Versammlungs-stättenverordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotels für Veranstaltungen.


    10. Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit Bankettveranstaltungen:
    Die gesetzlichen Regelungen zur Beherrschung der hygienischen Sicherheit eines Lebensmittel sehen im Interesse des Kunden folgende Sicherheitsmaßnahmen vor:
    - mind. Gartemperatur von 80°C
    - Warmgerichte werden bei mind. 60°C warmgehalten
    - Leicht verderbliche Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderblich sind und deren Verkehrsfähig- keit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen erhalten werden kann, sollten spätestens 2 Stunden nach dem Aufbau vom Buffet entfernt werden. Dies gilt besonders für rohe Hackfleischprodukte, Fisch und Meeresfrüchte im rohen oder gegarten Zustand.
    - Vor Veranstaltungsbeginn können nur solche Speisen vorab angerichtet werden, die nicht zu den leicht verderblichen Speisen zu zählen sind.
    - Leicht verderbliche Speisen können erst unmittelbar vor Eröffnung des Buffets eingesetzt werden. Es obliegt dem Veranstalter, der Küche die Eröffnung des Buffets rechtzeitig anzuzeigen. Unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung ist die Küche berechtigt, leicht verderbliche Speisen 2 Stunden nach Einsetzen abzuräumen und – wenn vom Veranstalter gewünscht – gegen Aufpreis durch frische oder andere Speisen zu ersetzen.

    Rahmenbedingungen für die Durchführung von Inhouse- Feuerwerken in Hotels

    Brandsicherheitswache bei Abschaltung der Rauchermelder pro Stunde 37,50 €
    Für die Durchführung von Inhouse- Feuerwerken in den Innenbereichen der Hotels gelten folgende Rahmenbedingungen, soweit nicht das Verbot nach § 35 Muster Versammlungsstättenverordnung vom Juni 2005 greift.

    Nach § 35 Muster Versammlungsstättenverordnung ist das Verwenden von offenem Feuer, Feuerwerk und brennbaren Flüssigkeiten oder das Aufbewahren in Versammlungsräumen, die mit der Bühne in Verbindung stehen, verboten.


    1.Gesetzliche Grundlagen und weitere Quellen
    Vom Veranstalter und von den beauftragten Fremdfirmen sind die nachfolgenden Gesetze und Vorschriften zu beachten:
    - Versammlungsstättenrichtlinie auf der Grundlage der
    - Muster Versammlungsstättenverordnung vom Juni 2005
    - Sprengstoffgesetz (SprengG)
    - Unfallverhütungsvorschrift GUV 26.31
    - Merkblatt GUV 26.22 – Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung


    2.Grundvoraussetzungen für die Durchführung von Inhouse-Feuerwerken
    Inhouse- Feuerwerke dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, welche die Erlaubnis gemäß § 7 SprengG besitzen. Die mit der Durchführung beauftragte Person muss im Besitz der Befähigung gemäß § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis gemäß § 27 SprengG sein.

    Die Vergabe entsprechender Aufträge erfolgt unter der Maßgabe, dass die Ausführung der Aufträge unter Einhaltung der stattlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin erfolgt. Für Erzeugnisse oder Verfahren, die nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, muss der Veranstalter/Auftragnehmer eine Bescheinigung über die Sicherheitsgewähr- leistung auf andere Weise erbringen.


    3.Grundanforderungen für den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen
    Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Klasse 1, 2 sowie T1 und T2 müssen geprüft und zugelassen sein. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2 dürfen nur unter Aufsicht eines Berechtigten verwendet werden. Auftragnehmer und Veranstalter haben sicherzustellen, dass die sprengstoffrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

    Es dürfen nur erprobte Innenfeuerwerke zur Anwendung kommen. Der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ist nur gemäß der jeweiligen Gebrauchsanweisung erlaubt.

    Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Hotels ist der Hoteldirektion mindestens 2 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen und bedarf der Genehmigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (Feuerwehr Bremen), sowie der zuständigen Behörde für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (GAA/Bauordnungsamt) (§ 23 Abs. 4 und 5 1. der VO zum Spreng).

    Die erforderlichen Genehmigungen sind durch den Veranstalter einzuholen und der Direktion des Hotels rechzeitig vor dem Einsatz der Inhouse- Feuerwerke vorzulegen.

    Weiterhin ist der Direktion des Hotels die berechtigte Person im Sinne von Ziff. 2 Abs. 1 dieser Rahmenbedingungen zu benennen.


    4. Vorbereitende Maßnahmen für die Durchführung eines Inhouse- Feuerwerkes
    Nach Genehmigung des Feuerwerkes durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz(Feuerwehr Bremen) sowie der Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung (GAA/Bauordnungsamt) informiert die für die Durchführung verantwortliche Person des Veranstalters den technischen Leiter des Hotels, welcher Ansprechpartner für die Detailabsprachen zur Durchführung des Feuerwerkes ist.

    Aufgrund der zu erarbeitenden Gefährdungsanalyse entscheidet die verantwortliche Person des Veranstalters in Zusammenarbeit mit dem technischen Leiter des Hotels über die Einrichtung von Sicherheitsabständen, Gefahrenbereichen sowie deren Kennzeichnung und über zu veranlassende Brandschutzmaßnahmen, sowie die Maßnahmen zur ersten Hilfe. Des Weiteren ist die Inanspruchnahme der Berieselungsanlage in Abstimmung mit dem technischen Leiter des Hotels zu prüfen.
    Die Absprachen und Entscheidungen sind schriftlich zu fixieren und als Voraussetzung für das Zünden des Feuerwerkes durch den Veranstalter bzw. die beauftragte Fremdfirma einzuhalten.

    Die Erarbeitung der Gefährdungsanalyse erfolgt gemäß Punkt 4.4. der GUV 26.22.

    Für den Zeitraum des Inhouse-Feuerwerkes sowie für eine Nachkontrollzeit von zwei Stunden ist ein Haustechniker des Hotels vor Ort, welcher Kenntnisse über die Brandwarn- und Bekämpfungsanlage des Hotels hat. Sollte ein Haustechniker in angemessener Zeit vor Zünden des Feuerwerks nicht anwesend sein, bedarf die Durchführung des Feuerwerkes der nochmaligen ausdrücklichen Genehmigung durch die Direktion.


    5. Haftung
    Der Veranstalter und die ggfl. von ihm beauftragte Fremdfirma haften gesamtschuldnerisch für alle schuldhaft verursachten Schäden, die durch das Abbrennen des Inhouse-Feuerwerkes entstehen. Die Haftung wird insbesondere nicht durch die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen bzw. der gesetzlichen Vorschriften und des vorstehenden Maßnahmenkataloges ausgeschlossen.
    Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragte Fremdfirma stellen das Hotel in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter für entstandene Sach- und Personenschäden frei. Der Veranstalter ist verpflichtet, zur Deckung der Haftungsrisiken eine geeignete Versicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und deren Abschluss auf Verlangen der Direktion des Hotels nachzuweisen.


    6. Ausnahmen von Beschränkungen
    Ausnahmen von Beschränkungen, die sich aus den vorliegenden Rahmenbedingungen ergeben, sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der Direktion des Hotels und in Abstimmung mit dem technischen Leiter des Hotels möglich, sofern hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken bestehen und aufgrund einer speziellen Gefährdungsanalyse geeignete Brandschutzmaßnahmen getroffen worden sind.


    7.Rahmenbedingungen als Vertragsbestandteil
    Die vorstehenden Rahmenbedingungen werden Bestandteil des Veranstaltungsvertrages zwischen dem Hotel und dem Veranstalter und durch Unterzeichnung seitens der Veranstalter und ggfl. der beauftragten Fremdfirmen als wirksam anerkannt.