Name
Einheit
Preis
Anzahl
Lastenaufzug
Das Hotel verfügt über 2 Lastenaufzüge belastbar jeweils mit max. 1.025 kg.
Türweite 89cm, Höhe 210cm.
Laderampe
Eine Laderampe ist nicht vorhanden, ebenerdiges Entladen möglich (Transportfahrzeug muss über Hebebühne verfügen).
Technische Daten der Bühne Saal
I
Bühnenmaße:
Breite Bühnenkante 24,0 m
Breite Bühnenmitte 24,0 m
Breite Bühnenende 25,0 m
Maximale Tiefe 7 m
Lichte Höhe 6,5 m
Belastbarkeit des Bühnenbodens 1000Kg/m²
Maximale Erweiterung 60 m²
Belastbarkeit der Erweiterung 750Kg/m²
Vorhänge:
Hauptvorhang/ Beige/ elektrisch/ bei 1,4m ab Kante
Mittelvorhang/ Beige/ elektrisch/ bei 3,5m ab Kante
Bühnenende/ Anthrazit/ bei 5,5m ab Kante
Bühnen Züge:
Anzahl Züge 3/(+1)
Belastbarkeit pro Zug 500Kg oder 100Kg punktuell/(300Kg)
Breite des Zuges 20m/(6m)
Beleuchtung:
Profillinsen Scheinwerfer 12 Stück je 2000 Watt
Flächenstrahler 12 Stück je 500 Watt
Ton- und Bildtechnik:
Frontprojektions- Bildwand elekt. 12 x 5 m
Yamaha Verstärker 4 Stück je 500 Watt
Toa Deckenlautsprecher 15 je 100 Volt 20 Watt, verzögert
Toa Frontlautsprecher 4 Stück je 500 Watt
Stromanschlüsse:
15 Stück 230 Volt / 16 A
6 Stück 400 Volt / 16 A
6 Stück 400 Volt / 32 A
2 Stück 400 Volt / 63 A
1 Stück 400 Volt / 125 A
1 Stück 400 Volt / 400 A
Wasseranschlüsse:
1 Frischwasser ½ Zoll
1 Abwasser 50 mm
Brandschutzeinrichtung:
Rauchmelder
C-Schläuche
Sprinkler
Hand-Feuerlöscher
Künstlergarderoben:
mit direktem Zugang zur Bühne/ 4 Stück
Technische Daten der Bühne Saal Otto von Guericke
Bühnenmaße:
Breite Bühnenkante 9,45 m
Breite Bühnenmitte 7,25 m
Breite Bühnenende 7 m
Maximale Tiefe 6,30 m
Lichte Höhe 3,5 m
Belastbarkeit des Bühnenbodens 1000 Kg/m²
Maximale Erweiterung 60 m²
Belastbarkeit der Erweiterung 750 Kg/m²
Vorhänge:
Hauptvorhang/ Beige/ elektrisch und manuell
Bühnenende/ Anthrazit/ manuell
Bühnen Züge:
Anzahl Züge 3
Belastbarkeit pro Zug 300 Kg
Breite des Zuges 2 x 7,5m / 1 x 5,0m
Beleuchtung:
Profillinsen Scheinwerfer 5 Stück je 500 Watt
Flächenstrahler 5 Stück je 300 Watt
Ton- und Bildtechnik:
Frontprojektions- Bildwand elekt. 5m x 3,3m
Yamaha Verstärker 2 Stück je 500 Watt
Toa Deckenlautsprecher 20 je 100 Volt 20 Watt, verzögert
Toa Frontlautsprecher 4 Stück je 500 Watt
Stromanschlüsse:
19 Stück 230 Volt / 16 A
7 Stück 400 Volt / 16 A
6 Stück 400 Volt / 32 A
2 Stück 400 Volt / 63 A
1 Stück 400 Volt / 125 A
Wasseranschlüsse:
1 x Frischwasser ½ Zoll
1 x Abwasser 50mm
Brandschutzeinrichtung:
Rauchmelder
Sprinkler
C-Schläuche
Hand-Feuerlöscher
Strom
reguläre Stromanschlüsse sind in allen Tagungsräumen vorhanden
Stromanschlüsse Saal
:
24 Anschlüsse mit 220 Volt / 16 Ampere
9 Anschlüsse mit 400 Volt / 16 Ampere
9 Anschlüsse mit 400 Volt / 32 Ampere
2 Anschlüsse mit 400 Volt / 63 Ampere
1 Anschluss mit 400 Volt / 125 Ampere
1 Anschluss mit 400 Volt / 400 Ampere
Stromanschlüsse Saal
I:
15 Anschlüsse mit 220 Volt / 16 Ampere
6 Anschlüsse mit 400 Volt / 16 Ampere
6 Anschlüsse mit 400 Volt / 32 Ampere
2 Anschlüsse mit 400 Volt / 63 Ampere
1 Anschluss mit 400 Volt / 125 Ampere
1 Anschluss mit 400 Volt / 400 Ampere
Stromanschlüsse Saal
II:
8 Anschlüsse mit 220 Volt / 16 Ampere
3 Anschlüsse mit 400 Volt / 16 Ampere
3 Anschlüsse mit 400 Volt / 32 Ampere
Stromanschlüsse Saal Otto von Guericke:
19 Anschlüsse mit 220 Volt / 16 Ampere
7 Anschlüsse mit 400 Volt / 16 Ampere
6 Anschlüsse mit 400 Volt / 32 Ampere
2 Anschlüsse mit 400 Volt / 63 Ampere
1 Anschluss mit 400 Volt / 125 Ampere
Sonstiges
a) Hallennutzungsordnung
1. Vorbereitende Maßnahmen
Auf- und Umbaupläne für Bestuhlungen und Ausstellungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Genehmigung des Hotels sowie des Bauordnungsamtes. Die Ansprechpersonen während der Aufbauarbeiten sind dem Hotel im Vorfeld anzugeben. Zu erwartende Anlieferungen von Messeständen, Ausstellungsmaterialien, Materialien für Veranstaltungen (Prospekte o.ä.) etc. sind im Vorfeld der Veranstaltung dem Hotel anzugeben und mit einem deutlichen Hinweis auf die Veranstaltung zu versehen. Eine Anlieferung ist max. 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine frühere Anlieferung ist in Absprache mit dem Hotel gegen zusätzliches Entgelt möglich. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung der bis zur Veranstaltung eingelagerten Materialien und sonstigen Gegenstände nur im Falle des Verschuldens oder der groben Fahrlässigkeit.
Der Veranstalter sorgt für den Transport von eingebrachten Materialien innerhalb des Hotels. Trollis oder Handwagen zum Transport innerhalb des Gebäudes kann der Veranstalter mitbringen oder gegen zusätzliches Entgelt vom Hotel anmieten. Alle Messestände, Ausstellungsgegenstände oder sonstige Materialien müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich entfernt werden; eine Zwischenlagerung (z. B. am Wochenende) ist gegen Entgelt möglich. Das gilt entsprechend für die Zwischenlagerung der Transportbehältnisse der Firmen während der Veranstaltung. Alternativ möglich ist die Lagerung in einem eigens angemieteten Tagungsraum als Lagerraum.
Genaue Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Leistungsangaben sind notwendig. Diese sind mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.
2. Anlieferung
Die Feuerwehrzufahrt darf ausschließlich und nur nach vorheriger Absprache von LKW`s genutzt werden und ist im Anschluss an das Be- und Entladen sofort wieder zu räumen. Das Befahren der Feuerwehrzufahrt mit PKW`s ist streng untersagt. Das Entladen von Kleintransportern hat an der Warenannahme zu erfolgen. Es steht ein Lastenfahrstuhl zur Verfügung. Hier können Lasten bis 1025,00 kg befördert werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Böden im Eingangsbereich gegen Verschmutzung und Schäden zu schützen. Die Anlieferung muss in einem sauberen Zustand hinterlassen werden, d.h., liegengebliebene Materialien wie Kartons, Pappen, Prospekte etc. werden kostenpflichtig entsorgt. Anlieferungen im Bereich der Hotelzufahrt - Haupteingang - sind grundsätzlich untersagt. Das Einbringen von Gütern mit Hubwagen oder ähnlichen Transportmitteln darf eine Last von 300 kg/m² nicht überschreiten. Gabelstapler dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich nicht benutzt werden.
Anlieferungen für Veranstaltungen können frühestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn und etwaige Abholungen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Die Anlieferung am Wochenende erfolgt nur in Absprache mit dem Hotel. Die Anlieferung/Abholung erfolgt ausschließlich über unsere Warenanlieferung, die Sie via Leiterstraße erreichen. Eine Anfahrtsskizze senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Gern können Sie die Lieferzeiten mit unserer Warenannahme telefonisch unter 0391/5949918 abstimmen. Die Bereitstellung von angelieferten Materialen in Veranstaltungsräumen über das übliche Maß hinaus wird separat berechnet.
Lieferadresse:
Hotel Magdeburg
Name der Veranstaltung / Datum der Veranstaltung
z.Hd. ___________________________
Otto-von-Guericke-Straße 87
39104 Magdeburg
3. Feuerwehrauflagen
Es gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung. Diese besagen, dass bei Veranstaltungen ein Sanitätsdienst anwesend sein muss, wenn der Verdacht besteht, dass es zu Personenschäden kommen kann. Insoweit wird empfohlen, einen Sanitätsdienst zu bestellen. Dieser kann beim DRK Stadtverband Magdeburg Tel. 0391/6223305 angefordert werden. Die Kosten betragen ca. € 12,00 € je Stunde. Die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache ist bei Veranstaltungen über 200 Personen notwendig, wenn erhöhte Brandgefahr besteht oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können, lt. § 20 Brandschutzgesetz. Die Vermittlung erfolgt über das Hotel, die Kosten trägt der Veranstalter.
Feuerschutzeinrichtungen müssen frei begehbar und in der Funktion frei bleiben. Auf Rettungswegen, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ist es verboten, Kraftfahrzeuge abzustellen oder sonstige Gegenstände zu lagern. Feuertore und -türen dürfen nicht zugestellt sein. Bei Ausstellungs-Kfz muss die Batterie abgeklemmt sein und es dürfen höchstens 3 l Kraftstoff im Tank sein. Grundsätzlich müssen unter den Motorraum und die Reifen Schutzmatten gelegt werden.
Bei Veranstaltungen mit Nutzung der Szenenfläche dürfen dort Dekorationen und Ausstellungsgegenstände nur verwendet werden, wenn sie aus mind. schwer entflammbaren Stoffen bestehen (gemäß DIN 4102). Kfz dürfen in geschlossenen Räumen nur geschoben und nicht gefahren werden. In den dafür ausgewiesenen Räumlichkeiten (Küche, Gänge, Treppenhäuser, Garderoben, etc.) ist Rauchen streng untersagt. Die Benutzung von Nebelmaschinen, Feuerwerkskörpern etc. auch bei Veranstaltungsproben kann nur nach Rücksprache mit der Haustechnik erfolgen.
Grundsätzlich hat der Veranstalter bei Veranstaltungen mit Feuerwerk und Maßnahmen, die eine Abschaltung der Rauchmeldeanlage erfordern, für eine Feuerwache zu sorgen. Diese kann über das Hotel zum Preis von € 35,00 pro Stunde bestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Ausstattung und Ausschmückung der angemieteten Räumlichkeiten sowie zum Herstellen von Buden und ähnlichen Einrichtungen nur schwer entflammbare Stoffe zu verwenden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,50 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmückungen aus natürlichem Laub- oder Nadelholz dürfen sich nur, solange sie frisch sind, in den Räumen befinden.
4. Müllentsorgung/ Lagerräume
Müllentsorgung über das normale Maß hinaus erfolgt über den Veranstalter, wobei mindestens ein Müllcontainer à 5m³ zum Preis von € 161,00 (Mehraufkommen anteilig) berechnet wird; die Müllverbringung zum Container ist von den Veranstaltern (Ausstellern) selbst vorzunehmen. Auf Wunsch kann dies gegen Entgelt auch vom Hotel übernommen werden.
5. Technische Angaben
Sämtliche Ausstellungstechnik stellt der Veranstalter. Das Hotel stellt zu Ausstellungen keine Technik zur Verfügung, lediglich die Gegenstände, die vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich mit dem Veranstalter abgesprochen sind und vom Hotel schriftlich bestätigt wurden. Aus- oder Umbauten von festinstallierter Technik können nur nach vorheriger Genehmigung des Hotels vorgenommen und durch die Haustechnik durchgeführt werden (wenn nicht möglich, dann durch eine Fremdfirma zu Lasten des Veranstalters). Bei Beschädigungen fest installierter Technik (CEE-Steckdosen, Schukosteckdosen, Scheinwerfer, Lautsprecher, usw.) verpflichtet sich der Veranstalter, die Instandsetzungskosten zu übernehmen. Die Saalverdunkelung erfolgt in allen Räumlichkeiten elektrisch, manueller Betrieb ist grundsätzlich untersagt. Die im Hotel verwendete Technik sowie die angewandten Arbeitsverfahren müssen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene entsprechen.
Klebebänder zum Verkleben von Kabeln und Messeteppichen usw. müssen rückstandslos entfernt werden, anderenfalls werden die erforderlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Die Nutzung der vorhandenen Hängemöglichkeiten kann nur nach Absprache mit der Haustechnik und innerhalb der vorgegebenen Maximallasten erfolgen. Bei Nutzung von Übertragungswagen dürfen diese nur an den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Die Verkabelung in die jeweiligen Säle hat durch die vorgesehene Kabeldurchführung zu erfolgen. Bei Großveranstaltungen darf die Klimaanlage grundsätzlich nicht abgestellt werden.
Bühne Saal
und Otto-von-Guericke: Die Maximalbelastung der Obermaschinerie darf nicht überschritten werden.
Foyerbereich: An die Dachkonstruktion des Foyers dürfen keine Lasten angebracht werden.
6. Messebauauflagen
Es gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung. Die Bestuhlung der Räume wird nach den brandpolizeilichen Bestuhlungsplänen ausgeführt, eine Überbelegung der Räume ist daher nicht zulässig. Messeaufbauten müssen einen Mindestabstand von 50 cm von den Wänden haben und dürfen eine Punktlast von 300 kg/m² nicht überschreiten. Die Ausstellungspläne mit den eingezeichneten Fluchtwegen sind strikt einzuhalten und dem Hotel spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Eine Genehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes und des Hotels ist unbedingt erforderlich. Es gelten die Auflagen der Feuerwehr (s. 3. Feuerwehrauflagen). Bei Aufbauten von Messeständen auf Marmorflächen ist für eine schützende Unterlage (z.B. Teppich, Schutzmatten o.ä.) zu sorgen. Beschädigungen jedweder Art, insbesondere von Böden (Teppich, Stein- und Marmorböden, Bühnen und Tanzboden) sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter haftet auch für etwaige Schäden, die durch dessen Aussteller oder sonstige, vom Veranstalter beauftragte Personen im Rahmen von Messen und Ausstellungen entstehen.
Bei Messen und Ausstellungen mit mehr als 5 Ausstellern hat der Veranstalter Sicherheits- bzw. Einweisungspersonal im Bereich des Lastenfahrstuhls zu stellen, um eine weiterhin uneingeschränkte Feuerwehrzufahrt beim Be- und Entladen zu gewährleisten. Sofern dieses Personal auf Wunsch des Veranstalters vom Hotel gestellt wird, betragen die Kosten hierfür ab € 23,00 pro Mitarbeiter / Stunde.
Die Aussteller dürfen Speisen und Getränke (hierzu zählen auch Gebäck, alkoholfreie Getränke, Kaffee etc.) zu Veranstaltungen, Messen oder Ausstellungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
7. Allgemeine Auflagen
Das Bekleben von Säulen, Wänden, Leinwänden und Spiegeln, etc. ist im gesamten Hotel untersagt. Das Einschlagen von Nägeln oder Dekonadeln in Säulen, Vorhänge und Wänden ist grundsätzlich untersagt. Durch die Veranstaltung verursachte Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der angemieteten Räume nach der Veranstaltung erfolgt nach einer gemeinsamen Begehung mit der
Haustechnik oder Veranstaltungsabteilung. Das Abstellen von Gegenständen an Wänden, Säulen und Spiegeln ist grundsätzlich untersagt. Individuelle Wegweiser der Veranstalter dürfen nur auf dafür vorgesehenen Ständern angebracht werden. Das Transportieren von schweren Gegenständen im Bereich der Stein- und Teppichböden darf nur mit Rolluntersätzen erfolgen. Das Zusammenfassen von Saalvorhängen erfolgt nach vorheriger Absprache ausschließlich durch das Hotel. Der Veranstalter macht seine Mitarbeiter auf die Benutzung der vorgegebenen Mülleimer aufmerksam. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, entstehende Instandsetzungskosten bei Zuwiderhandlung zu übernehmen. Abbauten müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgeschlossen sein.
Anlieferungen für Veranstaltungen können frühestens zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde (siehe obige Ziffer 1). Dem Hotel ist der Umfang der zu erwartenden Dekorationsarbeiten sowie des technischen Aufbaus mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufes (Personenzahlen, Zeitplan, Bestuhlung, usw.) können nur bedingt berücksichtigt werden.
Das Hotel ist nicht verpflichtet, Stühle, Tische oder ähnliches den Ausstellern zur Verfügung zu stellen, ist aber bereit, Tische für € 10,00 pro Stück und Stühle für € 5,00 pro Stück und Tag zu vermieten.
Während der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr sind zwei Wachdienstmitarbeiter einzusetzen. Für Anlieferungen, welche nach 18.00 Uhr erfolgen, wird für die erforderliche Anwesenheit eines Magazinmitarbeiters des Hotels ein Zuschlag von € 23,00 pro angefangene Stunde berechnet.
Für einen vom Veranstalter zu Auf- sowie Abbauzwecken benötigten bzw. zur Verfügung gestellten hoteleigenen Hubwagen wird eine Miete von € 10,00 pro Stunde berechnet. Für eventuell entstehende Beschädigungen an zur Verfügung gestellten Gabelstaplern, Hubwagen etc. haftet der Veranstalter in vollem Umfang. Eingebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel.
8. Die GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter direkt anzumelden und abzuführen.
9. Diese Hallenbenutzungsverordnung ist Bestandteil des Veranstaltungsvertrages. Es gelten die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Hotels für Veranstaltungen.
10. Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit Bankettveranstaltungen:
Die gesetzlichen Regelungen zur Beherrschung der hygienischen Sicherheit eines Lebensmittels sehen im Interesse des Kunden folgende Sicherheitsmaßnahmen vor:
- mind. Gartemperatur von 80°C
Warmgerichte werden bei mind. 60°C warmgehalten
- Leicht verderbliche Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen erhalten werden kann, sollten spätestens 2 Stunden nach dem Aufbau vom Buffet entfernt werden. Dies gilt besonders für rohe Hackfleischprodukte, Fisch und Meeresfrüchte im rohen oder gegarten Zustand.
- Vor Veranstaltungsbeginn können nur solche Speisen vorab angerichtet werden, die nicht zu den leicht verderblichen Speisen zu zählen sind.
- Leicht verderbliche Speisen können erst unmittelbar vor Eröffnung des Buffets eingesetzt werden. Es obliegt dem Veranstalter, der Küche die Eröffnung des Buffets rechtzeitig anzuzeigen.
Unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung ist die Küche berechtigt, leicht verderbliche Speisen 2 Stunden nach Einsetzen abzuräumen und - wenn vom Veranstalter gewünscht - gegen Aufpreis durch frische oder andere Speisen zu ersetzen.
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b) Rahmenbedingungen für die Durchführung von Inhouse-Feuerwerken in
Hotels
Für die Durchführung von Inhouse-Feuerwerken in den Innenbereichen der MARITIM Hotels gelten folgende Rahmenbedingungen, soweit nicht das Verbot nach § 52 Abs. 5 Versammlungsstättenrichtlinie greift.
Nach § 52 Abs. 5 Versammlungsstättenrichtlinie ist das Verwenden von offenem Feuer, Feuerwerk und brennbaren Flüssigkeiten oder das Aufbewahren in Versammlungsräumen, die mit der Bühne in Verbindung stehen, verboten.
1. Gesetzliche Grundlagen und weitere Quellen
Vom Veranstalter und von den beauftragten Fremdfirmen sind die nachfolgenden Gesetze und Vorschriften zu beachten:
- Versammlungsstättenrichtlinie auf der Grundlage der Versammlungsstättenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Unfallverhütungsvorschrift GUV 26.31
- Merkblatt GUV 26.22 – Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
2. Grundvoraussetzungen für die Durchführung von Inhouse-Feuerwerken
Inhouse-Feuerwerke dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, welche die Erlaubnis gemäß § 7 SprengG besitzen. Die mit der Durchführung beauftragte Person muss im Besitz der Befähigung gemäß § 20 SprengG bzw. der Erlaubnis gemäß § 27 SprengG sein.
Die Vergabe entsprechender Aufträge erfolgt unter der Maßgabe, dass die Ausführung der Aufträge unter Einhaltung der stattlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin erfolgt. Für Erzeugnisse oder Verfahren, die nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, muss der Veranstalter/Auftragnehmer eine Bescheinigung über die Sicherheitsgewähr-leistung auf andere Weise erbringen.
3. Grundanforderungen für den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Klasse 1, 2 sowie T1 und T2 müssen geprüft und zugelassen sein. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2 dürfen nur unter Aufsicht eines Berechtigten verwendet werden.
Auftragnehmer und Veranstalter haben sicherzustellen, dass die sprengstoffrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Es dürfen nur erprobte Innenfeuerwerke zur Anwendung kommen. Der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ist nur gemäß der jeweiligen Gebrauchsanweisung erlaubt.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in MARITIM Hotels ist der Hoteldirektion mindestens 2 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen und bedarf der Genehmigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee 42, Tel. 0391/54010), sowie der zuständigen Behörde für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 23 Abs.4 und 5 1. der VO zum SprengG) (Magdeburg, Ordnungsamt, Jean-Burger-Straße 11, Tel. 0391/5404031).
Die erforderlichen Genehmigungen sind durch den Veranstalter einzuholen und der Direktion des
Hotels rechzeitig vor dem Einsatz der Inhouse-Feuerwerke vorzulegen.
Weiterhin ist der Direktion des
Hotels die berechtigte Person im Sinne von Ziff.2 Abs.1 dieser Rahmenbedingungen bei Vertragsrücksendung zu benennen.
4. Vorbereitende Maßnahmen für die Durchführung eines Inhouse-Feuerwerkes
Nach Genehmigung des Feuerwerkes durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie der Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung informiert die für die Durchführung verantwortliche Person des Veranstalters den technischen Leiter des
Hotels, Bernd Nitschke, welcher Ansprechpartner für die Detailabsprachen zur Durchführung des Feuerwerkes ist.
Aufgrund der zu erarbeitenden Gefährdungsanalyse entscheidet die verantwortliche Person des Veranstalters in Zusammenarbeit mit dem technischen Leiter des
Hotels über die Einrichtung von Sicherheitsabständen, Gefahrenbereichen sowie deren Kennzeichnung und über zu veranlassende Brandschutzmaßnahmen, sowie die Maßnahmen zur ersten Hilfe. Des Weiteren ist die Aktivierung der Sprühflut- und Brandmeldeanlage zu beachten und mit dem technischen Leiter des
Hotels zu prüfen.
Die Absprachen und Entscheidungen sind schriftlich zu fixieren und als Voraussetzung für das Zünden des Feuerwerkes durch den Veranstalter bzw. die beauftragte Fremdfirma einzuhalten.
Die Erarbeitung der Gefährdungsanalyse erfolgt gemäß Punkt 4.4. der GUV 26.22.
Für den Zeitraum des Inhouse-Feuerwerkes sowie für eine Nachkontrollzeit von zwei Stunden ist ein Haustechniker des
Hotels vor Ort, welcher Kenntnisse über die Brandwarn- und Bekämpfungsanlage des Hotels hat. Sollte ein Haustechniker in angemessener Zeit vor Zünden des Feuerwerks nicht anwesend sein, bedarf die Durchführung des Feuerwerkes der nochmaligen ausdrücklichen Genehmigung durch die Direktion.
5. Haftung
Der Veranstalter und die ggfl. von ihm beauftragte Fremdfirma haften gesamtschuldnerisch für alle schuldhaft verursachten Schäden, die durch das Abbrennen des Inhouse-Feuerwerkes entstehen. Die Haftung wird insbesondere nicht durch die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen bzw. der gesetzlichen Vorschriften und des vorstehenden Maßnahmenkataloges ausgeschlossen.
Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragte Fremdfirma stellen das
Hotel in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter für entstandene Sach- und Personenschäden frei. Der Veranstalter ist verpflichtet, zur Deckung der Haftungsrisiken eine geeignete Versicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und deren Abschluss auf Verlangen der Direktion des
Hotels nachzuweisen.
6. Ausnahmen von Beschränkungen
Ausnahmen von Beschränkungen, die sich aus den vorliegenden Rahmenbedingungen ergeben, sind nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der Direktion des
Hotels und in Abstimmung mit dem technischen Leiter des
Hotels möglich, sofern hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken bestehen und aufgrund einer speziellen Gefährdungsanalyse geeignete Brandschutzmaßnahmen getroffen worden sind.
7. Rahmenbedingungen als Vertragsbestandteil
Die vorstehenden Rahmenbedingungen werden Bestandteil des Veranstaltungsvertrages zwischen dem Hotel und dem Veranstalter und durch Unterzeichnung seitens der Veranstalter und ggf. der beauftragten Fremdfirmen als wirksam anerkannt.